Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundsätzliches
Kristall-Escort vermittelt Escorts für eine zeitlich befristete und entgeltliche Begleitung an Kunden. Das Entgelt wird ausschließlich für die Begleitung der Kunden, nicht für bestimmte von den Escorts zu erbringende Dienstleistungen erhoben bzw. gezahlt. Die Escorts sind keine Angestellten der Agentur, sondern selbständige Unternehmer*innen. Sie bieten Ihre Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Zahlungen für die von den Escorts angebotenen Dienstleistungen erfolgen ausschließlich an diese und nicht an die Agentur. Sämtliche Einzelheiten zu den von den Escorts angebotenen Dienstleistungen werden stets zwischen Kunden und den Escorts beim Termin abgestimmt. Kristall-Escort wird lediglich als Vermittlerin tätig und erhält von den Escorts für ihre Tätigkeit eine Provision. Der Vertrag über die Dienstleistung der Escorts wird zwischen diesen und den Kunden geschlossen.
2. Vertrag/Ausschluss des Widerrufsrechts/Verbot der Buchung Minderjähriger
Buchungsanfragen von Kunden sind Angebote zum Abschluss von Verträgen, die erst nach Rücksprache mit der bzw. den gewünschten Escorts und einer Auftragsbestätigung per telefonischer Zusage/schriftlicher Zusage durch Kristall-Escort zustande kommen. Bei Neukunden wünscht Kristall-Escort vor einer Buchung ein telefonisches Erstgespräch.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich bei Escort-Services um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag zudem einen spezifischen Termin/Zeitraum vorsieht.
Minderjährige dürfen keine Buchungen vornehmen. Kristall-Escort wird gegebenenfalls bei besonders jugendlich wirkenden Anrufern vor der Buchung um die Vorlage einer Ausweiskopie bitten.
3. Pflichten von Kristall-Escort/Haftungsbeschränkung
Kristall-Escort wird sich um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Kunden und Escorts bemühen. Da die bildlichen und textlichen Darstellungen der Escorts auf deren Angaben und Vorlagen beruhen, kann Kristall-Escort keine inhaltliche Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben und Vorlagen übernehmen.
Kristall-Escort haftet nicht für die Art und Weise oder die Qualität der erbrachten Leistung. Jegliche Haftung für Handlungen der Escorts wird ausgeschlossen. Die Escorts handeln eigenverantwortlich und treten nicht als Erfüllungsgehilfen von Kristall-Escort auf.
4. Honorar/Zahlungsarten
Für die Höhe des Honorar der Escorts ist die Dauer des vereinbarten Dates ausschlaggebend. Auf der Website von Kristall-Escort sind weitere Informationen zum Honorar und eventuell anfallenden Reisekosten zu finden.
Das vereinbarte Honorar übergeben Kunden bitte zu Beginn des Dates in einem unverschlossenen Briefumschlag an die Dame. Sämtliche während des Dates anfallenden Kosten sind von den Kunden zu tragen.
Bei Buchungen mit einer Dauer von 2 Tagen oder mehr bzw. einer längeren Anreise wünschen die Escorts gegebenenfalls eine Anzahlung des vereinbarten Honorars. Sollte dies der Fall sein, wird Kristall-Escort den jeweiligen Kunden bei der Buchung gesondert darauf hinweisen. Wünschen Kunden eine Buchung für eine längere Zeit, etwa als Reisebegleitung, empfiehlt Kristall-Escort ein vorheriges Kennenlernen.
Kunden können das Date mit Einverständnis der Escort-Dame und dem Einverständnis der Agentur problemlos verlängern. Das für die Verlängerung anfallende Honorar wird dann bitte zum Beginn der Verlängerung an die Escort-Dame übergeben.
5. Stornierung
Eine Stornierung des Dates ist bis zu 6 Stunden vor dessen Beginn möglich. Bitte melden Sie sich telefonisch unter der im Impressum angegebenen Telefonnummer. Eine bereits geleistete Anzahlung wird von Kristall-Escort mit einer weiteren Buchung innerhalb von 8 Wochen nach Erklärung der Stornierung verrechnet. Wird das Date innerhalb der 6 Stunden vor deren Beginn storniert, wird eine eventuell vom Kunden geleistete Anzahlung von Kristall-Escort einbehalten, ohne dass es zu einem Ersatztermin kommt.
Sollten Kunden das Date ohne vorherige Benachrichtigung von Kristall-Escort nicht wahrnehmen, haben Sie den vollständigen für das Date zu entrichtenden Betrag zu leisten. Eventuell geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.
Sollten Kunden die Durchführung des Dates nachhaltig stören bzw. sich vertragswidrig verhalten, so können die Escorts das Date abbrechen. In diesem Fall werden weder das Honorar noch die angefallenen Reisekosten zurückerstattet. Insbesondere Anfragen betreffend sexuelle Dienstleistungen ohne Kondome/Versuche der Umgehung der Kondompflicht/Verstöße gegen die Kondompflicht/Umgehungsversuche der Agentur/Verhandlungsversuche betreffend das Honorar und/oder die Umgehung der Agentur bei Verlängerungswünschen u.ä. stellen nachhaltige Störungen bzw. vertragswidriges Verhalten im vorgenannten Sinne dar.
Sollte die gebuchte Escort-Dame das Date nicht wahrnehmen können, wird Kristall-Escort dem Kunden ein Date mit einer verfügbaren Escort-Dame anbieten. Sollten diese dem Kunden nicht zusagen, erstattet Kristall-Escort eine eventuell geleistete Anzahlung. Sonstige Ansprüche gegenüber der Agentur sind ausgeschlossen.
Kunden oder Escort-Damen und- Herren können das Date nach dem Kennenlernen abbrechen. Sie werden dies Kristall-Escort unverzüglich nach dem Abbruch des Zusammentreffen mitteilen.
Kunden haben dann lediglich die anfallenden Reisekosten bzw. eine Pauschale in Höhe von EUR 100,00 zu entrichten.
Sobald körperliche Annäherungen ausgetauscht wurden, der Termin dennoch abgebrochen wird, ist der Kunde verpflichtet den Escorts der Agentur Kristall-Escort die gesamte Pauschale zu entrichten.
6. Datenschutz
Bei Kristall-Escort werden die Themen Diskretion und Datenschutz groß geschrieben. Kristall-Escort verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den sonst geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung zu finden.
7. Rechte und Pflichten der Kunden
Kunden verpflichten sich, sich gegenüber den Escorts wie echte Gentlemen zu benehmen. Sie werden sich gegenüber den Escorts diskret verhalten, sie nicht nach ihren persönlichen Daten fragen und auch nicht direkt kontaktieren, sondern stets Kristall-Escort als Vermittlerin für die Vereinbarung eines Dates in Anspruch nehmen. Die Escorts gehen überwiegend einem seriösen Hauptberuf nach und wünschen keine privaten Kontakte mit Kunden. Sachverhalte bzw. Daten, die den Kunden im Rahmen der Begleitung über die Escorts bekannt werden, werden diese vertraulich behandeln.
Kunden tragen dafür Sorge, dass die Escorts bei der Durchführung des Dates weder in ihrer körperlichen Unversehrtheit noch in ihrem Eigentum gefährdet werden und haften für sämtliche Schäden, die Kristall-Escort bzw. den Escorts im Rahmen der Auftragsdurchführung durch ihr Verschulden entstehen.
Kunden und Escort-Damen sind gemäß § 32 Abs. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu benutzen. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können von den Behörden mit einem Bussgeld von bis zu EUR 50.000 geahndet werden.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Kunden mit einem Wohnsitz im Ausland können sich unabhängig von dieser Rechtswahl stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.